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28.07.2025 therapie DÜSSELDORF

TI verstehen – und stressfrei umsetzen

Ab 2026 wird die TI-Anbindung verpflichtend – doch viele Praxen sind noch zögerlich. Andre Lyhs, TI-Experte bei opta data, erklärt im Interview, was jetzt wichtig ist: Was braucht man? Was kostet es? Und was passiert, wenn die Praxis nicht angebunden ist?

Herr Lyhs, was genau ist die Telematikinfrastruktur – und welchen Nutzen hat sie für Heilmittelerbringer?

Die Telematikinfrastruktur – kurz TI – ist das digitale Rückgrat des deutschen Gesundheitswesens. Sie sorgt dafür, dass Ärzt:innen, Therapeut:innen, Apotheken, Krankenhäuser und andere Gesundheitsprofis sicher und schnell miteinander kommunizieren können. Der Vorteil für Praxen: direkter Zugang zu wichtigen Informationen über Patient:innen – etwa Diagnosen, Medikamente oder digitale Verordnungen. Das spart Zeit, senkt Papieraufwand und verbessert die Versorgung. Es geht also nicht nur um Technik, sondern auch um mehr Transparenz, Qualität und Effizienz im Alltag.

Wie ist der aktuelle Stand der TI-Anbindung für Praxen – und wie hoch ist der Handlungsdruck?

Viele Praxen warten aktuell noch ab – verständlich, denn Digitalisierung bedeutet Umstellung. Aber: Der Gesetzgeber hat die TI-Anbindung bis spätestens 1. Januar 2026 für alle Heilmittelerbringer verpflichtend gemacht.

Wer zu spät startet, läuft Gefahr, dass es zum Jahreswechsel 2025/26 zu Engpässen kommt – etwa bei Geräten, Installationen oder Anträgen.

Was brauche ich konkret für den TI-Anschluss – technisch und organisatorisch?

Im Kern braucht jede Praxis folgende Dinge:

  • Einen TI-Anschluss, der aus verschiedenen Komponenten besteht und von einem TI-Anbieter wie opta data installiert wird.
  • Zwei Authentifizierungskarten: die SMC-B-Karte (quasi der elektronische Praxisausweis) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), der eine persönliche Signatur ermöglicht und eine Fachkraft authentifiziert.
  • Ein Kartenterminal, um die elektronische Gesundheitskarte der Patient:innen einzulesen sowie Authentifizierungs- und Signaturprozesse mit den Authentifizierungskarten durchzuführen. Das Kartenterminal bestellen Sie zusammen mit dem TI-Anschluss. Es wird bei der Installation entsprechend angebunden.
  • Eine TI-fähige Praxissoftware (wie z.B. thevea), welche die Fachanwendungen der TI unterstützt, wie KIM (Kommunikation im Medizinwesen – Mailingdienst der TI) oder ePA (elektronische Patientenakte).

Mit welchen Kosten muss ich rechnen – und wie funktioniert die Refinanzierung?

Das hängt ein wenig vom Anbieter, der Größe der Einrichtung und der vorhandenen IT-Infrastruktur ab – aber grob kann man sagen: Für die Grundausstattung inkl. Installation liegen die Kosten meist bei ca. 1.600–2.200 Euro einmalig und circa 160–250 Euro monatlich.

Das Gute: Der GKV-Spitzenverband refinanziert das mit einer monatlichen TI-Grundpauschale von 207,93 Euro sowie einer Zuschlagspauschale von 7,77 Euro pro eHBA

Mein Tipp: Schauen Sie sich die Angebote aller Anbieter genau an und rechnen Sie sich die Kosten und die Refinanzierung über 60 Monate Laufzeit aus. Denn so lange sind die TI-Komponenten zugelassen. Viele Angebote lassen sich zu 100 % refinanzieren, wenn man genau hinschaut.

Wie viel Zeit benötige ich für die Umsetzung

In der Praxis empfehlen wir, etwa 4–6 Monate Vorlauf einzuplanen. Denn die Kartenbeantragung kann ein paar Wochen dauern, die Terminplanung mit Technikpartnern ist aufgrund des großen Andrangs nicht immer sofort möglich – und manchmal braucht es auch intern noch Abstimmungen und Schulungen.

Auch wenn Sie sich noch nicht final für einen TI-Anbieter entschieden haben, empfehlen wir, zumindest die Authentifizierungskarten zu beantragen und zu bestellen. Diese benötigen Sie in jedem Fall – und haben dann schon die Grundvoraussetzung erfüllt, um reibungslos angebunden werden zu können.

Zum Thema Kartenbeantragung haben wir für Sie auch kostenlose Leitfäden erarbeitet, sodass Sie hierbei ebenfalls von uns Unterstützung erhalten.

Und was passiert eigentlich, wenn ich meine Praxis nicht an die TI anschließe?

Wer bis Anfang 2026 nicht angebunden ist, wird sehr wahrscheinlich zunächst noch keine unmittelbaren Sanktionen erhalten. Aber mittelfristig wird es ohne Anschluss schwer. Die Kommunikation läuft bald nur noch digital – z. B. über KIM oder für die eVerordnung. Ohne Anschluss kann ich dann keine Verordnungen mehr abrechnen. Deshalb: lieber jetzt aktiv werden, als später unter Druck geraten.

Ausführliche Informationen zur Anbindung an die TI gibt opta data im Kurzvortrag „Von jetzt auf leicht: Telematikinfrastruktur verständlich und auf den Punkt gebracht“ am 19. September von 13:45 bis 14:15 Uhr.

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